PRESSEMITTEILUNG

 Stadt Elsdorf weist mögliche Kiesgrube zwischen Heppendorf und Widdendorf aus

„Unser aller Engagement ist erneut gefordert!“ ruft Dr. Winfried Kösters, Ortsbürgermeister von Ahe, seinen Mitbürger*innen zu. Denn die Stadt Elsdorf geht nun vorsorglich davon aus, dass der Regionalrat die Ausweisung von Kiesgruben auf dem Gebiet der Stadt Elsdorf verbindlich vorschreiben wird. Sie hat daher ein Büro beauftragt, für diesen – noch hypothetischen – Fall mögliche geeignete Flächen vorzuschlagen. Dieses Vorhaben wird als „Teilflächennutzungsplan Steuerung von Abgrabungsflächen“ bezeichnet. Darin werden vier Flächen genannt, so unter anderem eine Fläche (auf Grund der Stadt Elsdorf) zwischen Heppendorf und Widdendorf. Diese Fläche ist rund 68 Hektar groß und grenzt an das Bergheimer Stadtgebiet in Richtung Ahe.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.o-sp.de/elsdorf/plan?L1=2&pid=58624&tid=138620.

Kösters erinnert daran, dass sich bereits im Oktober / November 2020 viele Menschen beteiligt haben, eine Stellungnahme zur Regionalplanung der Bezirksregierung Köln zum Thema Kiesgrube einzureichen. Ergebnis war, dass die Bezirksregierung beschloss, ihren Entwurf noch einmal grundlegend zu überarbeiten und erneut offen zu legen.

„Fakt ist“, so Ortsbürgermeister Dr. Winfried Kösters, „dass sowohl bei der Stadt Elsdorf als auch bei der Stadt Bergheim rund ein Drittel der kommunalen Fläche direkt vom Braunkohlentagebau betroffen war bzw. ist, so dass es nun als unzumutbar angesehen wird, erneut Flächen für neue Gruben (zum Abbau von Kies) bereit zu halten. Diese Stoßrichtung bleibt politisch weiterhin der wichtigste Argumentationsstrang.“

Sollten die Bezirksregierung sowie der Regionalrat dieser und vielen weiteren Argumenten folgen und die Städte Bergheim und Elsdorf von der Ausweisung von Kiesgruben befreien, so haben die rund 250 Einsprüche aus der Bürgerschaft gewonnen. Andernfalls wäre auch die Stadt Bergheim gezwungen, entsprechende Gebiete auszuweisen.

Das Gutachten des Architektenbüros Smeets Landschaftsarchitekten im Auftrag der Stadt Elsdorf kommt zwar zu dem Schluss, dass diese an Ahe grenzende Fläche „eine vergleichbar geringe Standorteignung“ aufweist und daher „nicht für die Ausweisung als Kieskonzentrationszone im Flächennutzungsplan empfohlen“ wird. Jedoch gilt es, diese Aussage zu untermauern.

„Daher sind wir wieder gefordert!“, sagt Kösters und bittet alle Aher Bürger*innen, eine Stellungnahme dazu an

Stadt Elsdorf, Fachbereich 4 – Stadtplanung und Bauaufsicht,

Gladbacher Str. 111, 50189 Elsdorf oder dennis.meussen@elsdorf.de bis zum März 2021 zu richten. 

Im Abwägungsprozess könnten laut Kösters folgende Aspekte, die auch im Gutachten genannt werden, als Begründung dienen:

  • Bedeutung der Fläche zwischen Ahe und Heppendorf Richtung Widdendorf als wichtiges Naherholungsgebiet (zu Fuß, per Fahrrad), auch für sportliche Betätigung zur Gesunderhaltung auf dem Hintergrund eines langen Lebens
  • Bedeutung für die regionale Landwirtschaft (Produkte, die nicht weither transportiert werden müssen, daher dem Klimaschutz dienend)
  • Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt, wichtiger Kulturlandschaftsbereich, der nicht zerschnitten werden sollte
  • Verkehrsanbindung an die Autobahn ist nur durch geschlossene Ortschaften (Heppendorf wie auch Ahe) möglich, daher enorme Verkehrsbelastungen und Lärmbelästigung sowie Gefahren für Kinder (Kindergärten an der Strecke durch Ahe)

Weitere Informationen finden sich auf der Seite www.ahe-info.de.

Verantwortlich: Dr. Winfried Kösters